Informationen zu Reform und Praxis des Zivilprozesses

Die deutschen Zivilgerichte judizieren noch immer nach der Zivilprozessordnung vom 30. Januar 1877, die den Parteien sehr weitgehende Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren einräumte und ein umfangreiches Rechtsmittelsystem schuf. Zahlreiche Reformen der folgenden Jahre waren gekennzeichnet von dem Bestreben, den Prozess durch eine Verstärkung der richterlichen Leitungsmacht zu beschleunigen, Verfahrensabläufe zu vereinfachen und Rechtsmittel einzudämmen. Insbesondere das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 verfolgte diese Ansätze (s. nachstehende Dokumentation)

Seine Auswirkungen sind jedoch begrenzt geblieben. Das Ziel, durch Intensivierung der richterlichen Prozessleitung den Zivilprozess möglichst auf eine Instanz zu beschränken, ist nicht im gewünschten Ausmaß erreicht worden. Die Reformgesetzgebung hat insbesondere hierzu eine Flut von BGH-Entscheidungen hervorgebracht  (s. nachstehenden Rechtsprechungsnachweis).

Effiziente Prozessführung ist weniger von den gesetzlichen Vorgaben als von deren praktischer Umsetzung abhängig. Durch Strukturierung, offene Kommunikation und Nutzung verfahrensrechtlicher Instrumente können lange Verfahrensdauern und übermäßige Belastungen aller Prozessbeteiligten vermieden werden. Hinweise hierzu sowie zur Behandlung häufig auftretender Situationen und Fehlerquellen in der Rechtsprechung finden sich unter den Einzelthemen.