Prof. Dr. Reinhard Greger

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Fachbereich Rechtswissenschaft

ehem. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit

Richter am Bundesgerichtshof a.D.

 

Konsensuale Konfliktlösung

  
Informationen zum Zivilprozess

Was ist ein Zivilprozess?

Zivilprozess bezeichnet das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Streitigkeiten. Die grundlegenden Verfahrensvorschriften sind in der Zivilprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz enthalten.

Der Zivilprozess dient dazu, materielle Rechtsansprüche festzustellen. Dies geschieht im sog. Erkenntnisverfahren. In dem sich anschließenden Vollstreckungsverfahren kann der Rechtsanspruch mit Mitteln des Staates zwangsweise durchgesetzt werden. Daneben gibt es im Zivilprozess auch Verfahren zur Sicherung künftiger Rechtsdurchsetzung und zur einstweiligen Regelung gefährdeter Rechtsverhältnisse (Arrest und einstweilige Verfügung).
 

Wie läuft das Verfahren ab?

Im Zivilprozess stehen sich regelmäßig zwei Parteien gegenüber, die in einem kontradiktorischen Verfahren um das Bestehen eines Rechtsanspruchs streiten und die Entscheidung darüber dem Gericht überlassen. Das Verfahren ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt. 

Es wird durch die Einreichung einer Klage bei Gericht und die Zustellung der Klage an die beklagte Partei eingeleitet. Die Klage kann dabei vor den Landgerichten nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden, bei den in der Regel für geringere Streitwerte zuständigen Amtsgerichten auch durch den Kläger persönlich; eventuell ist vorher ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Bei Unklarheiten helfen die Rechtsantragsstellen bei den Amtsgerichten. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist aber in den allermeisten Fällen sinnvoll.

Im Anschluss daran tragen die Parteien im schriftlichen Vorverfahren oder sog. frühen ersten Termin, in der dem Haupttermin vorgeschalteten Güteverhandlung sowie im Haupttermin ihre gegensätzlichen Standpunkte vor. Werden Tatsachen bestritten, auf die es für die Entscheidung ankommt, ist darüber Beweis zu erheben. 

Ist die Sache spruchreif, fällt das Gericht das Urteil. In dem Urteil entscheidet das Gericht nur über den geltend gemachten Anspruch. Das Urteil kann unter Umständen mit Rechtsmitteln angefochten und von einer übergeordneten Instanz überprüft werden. Neben einem Endurteil kann das Verfahren auch durch einen Vergleich, die Zurücknahme der Klage oder durch Erledigung der Hauptsache beendet werden.
 

Was kostet ein Zivilprozess?

Die Kosten eines Zivilprozesses setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen. Die gerichtlichen Kosten sind vor allem die Gerichtsgebühren sowie die Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten sind die Kosten der von den Parteien hinzugezogenen Rechtsanwälte und weitere den Parteien entstandene Aufwendungen. Die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. 

Ingesamt sind die Gebühren relativ hoch. Bei beiderseitiger anwaltlicher Vertretung kostet ein erstinstanzliches Verfahren mit einem Streitwert von 2.000,- € bei Durchführung einer Beweisaufnahme etwa 1.050,- €. Auskunft über die Gebühren erhalten Sie von Ihrem Rechtsberater. Sie können die Kosten auch mit Hilfe des Prozesskostenrechners von Franz Dimbeck selbst abschätzen.

Die gesamten Kosten des Prozesses trägt die unterlegene Partei, bei einem teilweisen Unterliegen bzw. Obsiegen werden die Kosten geteilt. Endet der Prozess ohne Urteil, z.B. durch Klagerücknahme, Vergleich oder Erledigung, kann es allerdings zu einer anderen Kostenverteilung kommen.
 

Wie lange dauert das Verfahren vor den Zivilgerichten?

Die Verfahrensdauer hängt von sehr vielen Faktoren ab. Wird der Prozess bis zu einem erstinstanzlichen Endurteil durchgeführt, kann als grober Richtwert eine Dauer von 3 - 6 Monaten angenommen werden. Werden Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, kann er aber auch mehrere Jahre dauern.

   

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