Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Fachbereich Rechtswissenschaft ehem. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit Richter am Bundesgerichtshof a.D.
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Konsensuale Konfliktlösung |
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Informationen zum Schlichtungsverfahren Was ist ein Schlichtungsverfahren?Im Schlichtungsverfahren können die Parteien unter Beteiligung eines neutralen und sachverständigen Dritten zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung gelangen. Wofür eignet sich die außergerichtliche Streitschlichtung?Das Verfahren eignet sich besonders für besonders für Konflikte, in denen persönliche Beziehungen z.B. zwischen Verwandten, Nachbarn, Geschäftspartners oder zwischen Mieter und Vermieter auf dem Spiel stehen. Hier kann vielfach eine Eskalation und ein völliges Zerbrechen der Beziehung nach der Streitentscheidung vermieden werden. Daneben eignet sich das Schlichtungsverfahren (ebenso wie das Schiedsgutachten) zur Beseitigung von Streitigkeiten, in denen es um die Klärung tatsächlicher Fragen, z.B. Baumängel oder einen Unfallablauf, geht. Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?Unter den Begriff der Schlichtung werden ganz unterschiedliche Verfahren zusammengefasst. Eine Art der Schlichtung ist die Mediation. Den Schlichtungsverfahren gemeinsam ist das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. mit der Anrufung des Schlichters müssen beide Parteien einverstanden sein. Den Verfahrensablauf bestimmen die Parteien mit der Auswahl der Schlichtungsstelle oder durch vereinbaren. Das Schlichtungsverfahren endet bei Erfolg mit einem Vergleich. In den Vergleich können auch andere Gegenstände mit einbezogen werden, so dass z.B. zukünftige Geschäftsbeziehungen auf eine neue, sichere Grundlage gestellt werden können. Handelt es sich um eine nach den Landesjustizgesetzen anerkannte Schlichtungsstelle, kann aus diesem Vergleich wie aus einem Urteil beim Gegner vollstreckt werden. Scheitert das Schlichtungsverfahren ist die Anrufung der staatlichen Gerichte möglich. Wann ist man zur Streitschlichtung verpflichtet?Teilweise ist der Schlichtungsversuch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung obligatorisch. In Bayern bestimmt dies das Bayerische Schlichtungsgesetz für bestimmte Fälle. So können, soweit die Parteien im gleichen Landgerichtsbezirk ansässig sind, vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 750,- Euro und bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten sowie Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre erst dann vor das Amtsgericht gebracht werden, wenn ein Schlichtungsversuch unternommen worden ist. Ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren ist außerdem durchzuführen, wenn die Beteiligten dies vereinbart haben. In der Wirtschaft wird häufig eine einseitige Bindungswirkung festgelegt. Ein Beispiel hierfür ist
das Ombudsmann-Verfahren. Weitere Informationen finden Sie u. a. unter: Während für die beteiligte Versicherung oder Bank
der Ombudsspruch bei einem Streitwert bis 5.000 Euro einseitig bindend ist, steht
es dem Kunden weiterhin offen, den Gerichtsweg einschlagen, wenn er mit dem
Ergebnis des Schlichtungsverfahrens nicht einverstanden ist. Was kostet die außergerichtliche Schlichtung?Die Höhe der Kosten hängt von der angerufenen Schlichtungsstelle ab. Viele Stellen arbeiten sogar kostenlos. Die Kostenverteilung wird in dem verfahrensabschließenden Vergleich vorgenommen. Häufig trägt jede Partei ihre eigenen Kosten und die Kosten des Schlichtungsverfahrens werden hälftig geteilt. Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?Wiederum hängt die Dauer von der gewählten Schlichtungsstelle und daneben auch von der Komplexität des Verfahrens ab. Vielfach wird das Verfahren innerhalb weniger Wochen beendet.
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