Prof. Dr. Reinhard Greger

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Fachbereich Rechtswissenschaft

ehem. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit

Richter am Bundesgerichtshof a.D.

 

Konsensuale Konfliktlösung

  
Allgemeine Informationen zur Streitbeilegung

Bei rechtlichen Konflikten kommt neben der Anrufung der Gerichte eine Reihe weiterer Lösungswege in Betracht. Entscheidend ist, für den jeweiligen Fall den vorteilhaftesten Weg zu finden.
 

Welche Wege gibt es?

Zivilprozess

zur (notfalls zwangsweisen) Durchsetzung von Ansprüchen, die der Gegner wegen Unwilligkeit oder anderer rechtlicher Einschätzung nicht erfüllt. Er sollte das letzte Mittel sein, da er erheblichen Aufwand verursacht und in der Regel die Beziehung zum Gegner dauerhaft belastet.
 

Güterichter
gerichtsinterne Mediation
 
speziell geschulte Richter sollen losgelöst vom eigentlichen Rechtsstreit mit den Parteien eine einvernehmliche Streitbeilegung finden.
 

Schlichtung

wenn damit gerechnet werden kann, dass der Gegner die Beurteilung des Falles durch einen neutralen Dritten akzeptiert.
 

Mediation

wenn im Interesse der persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen nach einer einvernehmlichen, konstruktiven Lösung gesucht werden soll.
 

Schiedsgutachten

wenn der Konflikt auf einer Sachfrage beruht, die ein neutraler Sachverständiger klären könnte.
 

 
Wo bekommt man Beratung?

Rechtsanwälte Sie bieten umfassende, kompetente Rechtsberatung und helfen bei der Rechtsdurchsetzung, auch ohne Gericht.
 
Gerichte Bei Bedürftigkeit erteilen die Amtsgerichte Berechtigungsscheine zur (nahezu) kostenlosen Rechtsberatung. Erste Informationen bieten auch die dortigen Rechtsantragsstellen.
 
Beratungsstellen gibt es für spezielle Gebiete, insbesondere bei Verbraucherproblemen sowie bei Überschuldung.
 
Schiedsstellen Es besteht mittlerweile ein dichtes Netz von Institutionen, die für bestimmte Bereiche ihre Hilfe in Form von Beratung und ggf. Vermittlung anbieten.
 
Vereine, Verbände Wer Mitglied in einem Verein (z. B. ADAC, Mieterverein) oder Verband (z. B. Gewerkschaft) ist, kann u. U. auch dort rechtliche Beratung erlangen.
 

 
Wenn es bereits zum Prozess gekommen ist

... kann immer noch eine einvernehmliche Lösung sinnvoll sein, z. B. um die gestörte Beziehung wiederherzustellen oder eine über den Gegenstand des Prozesses hinausgehende Regelung zu treffen. Hilfestellung hierbei gibt das Prozessgericht.

 


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