|
Das Ziel des Modellversuchs a.be.r
war es, die außergerichtliche
Beilegung von Konflikten zu fördern. Er wurde gemeinsam von der Nürnberger Justiz, der
Rechtsanwaltskammer Nürnberg und den Schlichtern und Mediatioren des
Landgerichtsbezirks Nürnberg-Fürth getragen.
Der Modellversuch beschränkte sich auf den Landgerichtsbezirk
Nürnberg-Fürth. Dazu gehörten folgende Gebiete: Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Fürth und Landkreis Fürth, Stadt Nürnberg und Landkreis Nürnberger Land, Stadt Schwabach, Landkreis Roth, Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
und Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Sie können aber selbstverständlich auch außerhalb dieses Bezirks
Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beilegen.
|